
Kaskogutachten
Bei einem Schadenfall über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung hilft ein Kaskogutachten, den Fahrzeugschaden technisch zu erfassen. Kfz Gutachter Kava in Hückelhoven unterstützt Sie nach vorheriger Abstimmung der Beauftragung.

Die technische Grundlage im Kaskofall
Bei einem Kaskoschaden steht die technische Dokumentation für die Abwicklung über Ihre eigene Versicherung im Mittelpunkt. Wir erfassen Fahrzeugzustand und Schadenbild, dokumentieren die Befunde mit Fotos und ermitteln den Reparaturaufwand im vereinbarten Umfang. Welche Ereignisse und Leistungen versichert sind, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Das Gutachten beschreibt den Fahrzeugschaden; über den Versicherungsschutz und die Erstattung entscheidet der Versicherer auf Grundlage der Vertragsbedingungen.
- Persönliche Abstimmung
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Mobil oder am Standort
Beauftragung und Kosten beim Kaskogutachten
Melden Sie den Schaden zunächst Ihrer Kaskoversicherung und klären Sie das weitere Vorgehen. Im Kaskofall bestimmt in der Regel der Versicherer den Gutachter. Stimmen Sie deshalb eine eigene Beauftragung und die Übernahme der Kosten vorab mit ihm ab. Eine automatische Kostenübernahme für einen selbst gewählten Sachverständigen besteht nicht. Für die Besichtigung sind Fahrzeugpapiere, Schadennummer, Schadenfotos und die vorliegende Abstimmung mit der Versicherung hilfreich. Sprechen Sie uns anschließend zur Terminvereinbarung an.
Fragen zur Begutachtung?
Haftpflichtschaden und Kaskoschaden unterscheiden
Bei einem Haftpflichtschaden geht es um Ansprüche gegen einen Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung. Die Kaskoversicherung betrifft dagegen den eigenen Versicherungsvertrag. Welche Schäden gedeckt sind, wie die Begutachtung beauftragt wird und welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen und möglichen Weisungsrechten.
Welche Schadenfälle können relevant sein?
Teilkasko kann beispielsweise bei Hagel, Sturm, bestimmten Zusammenstößen mit Tieren oder Diebstahl- und Einbruchschäden relevant sein. Vollkasko kann darüber hinaus unter anderem selbst verursachte Unfallschäden betreffen. Die konkrete Deckung, Ausschlüsse und Selbstbeteiligung sind anhand Ihres Vertrags zu prüfen. Aus dieser Aufzählung folgt keine Zusage, dass ein bestimmter Fall versichert ist.
Bei der Fahrzeugbegutachtung werden die feststellbaren Beschädigungen und der vereinbarte Reparaturaufwand dokumentiert. Besondere Untersuchungen, etwa an technischen Komponenten, gehören nicht automatisch zum Auftrag.
So läuft die Begutachtung ab
Schaden der eigenen Versicherung melden.
Weisungen, Gutachterbeauftragung und Kostenübernahme vorab abstimmen.
Besichtigungstermin und Untersuchungsort vereinbaren.
Befunde dokumentieren und technische Rückfragen klären.
Das können Sie vorbereiten
- Fahrzeugpapiere
- Schadennummer und Angaben zur Versicherung
- Schadenfotos und Ereignisbeschreibung
- Vorliegende Abstimmung oder Beauftragung der Versicherung
Häufige Fragen
Darf ich bei Kasko selbst einen Gutachter beauftragen?
Eine eigene Beauftragung sollte vorab mit der Versicherung abgestimmt werden. Vertragliche Regeln können das Vorgehen bestimmen. Ohne entsprechende Vereinbarung ist die Erstattung selbst veranlasster Gutachterkosten nicht zugesichert.
Kann ein Hagelschaden mobil aufgenommen werden?
Ob eine mobile Aufnahme geeignet ist, hängt unter anderem von Licht, Wetter, Zugänglichkeit und der erforderlichen Untersuchung ab. Stimmen Sie zunächst das Vorgehen mit der Versicherung und anschließend den Ort der Besichtigung ab.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Fahrzeug.
Bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Hückelhoven. Gemeinsam klären wir, welcher Besichtigungsort zu Ihrem Anliegen passt.








