Unsere Leistungen

Haftpflichtgutachten

Nach einem fremdverursachten Unfall dokumentiert ein Haftpflichtgutachten den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Kfz Gutachter Kava in Hückelhoven erstellt eine unabhängige Grundlage für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Begutachtung einer beschädigten hinteren Seitenwand
Den Unfallschaden nachvollziehbar belegen

Was zum Haftpflichtgutachten gehört

Wir untersuchen Ihr Fahrzeug, halten die Beschädigungen fotografisch fest und kalkulieren den erforderlichen Reparaturaufwand. Je nach Schadenbild werden auch eine mögliche Wertminderung, die Reparaturdauer sowie Wiederbeschaffungswert und Restwert beurteilt. Das Gutachten dient als technische Grundlage für die Schadenregulierung. Halten Sie dafür den Unfallbericht, die Fahrzeugpapiere und, soweit vorhanden, die Schadennummer der gegnerischen Versicherung bereit.

  • Persönliche Abstimmung
  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • Mobil oder am Standort
Beauftragung und Kosten vorab klären

Wann ein Haftpflichtgutachten sinnvoll ist

Bei einem fremdverschuldeten Unfall können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Ob und in welchem Umfang Gutachterkosten erstattet werden, hängt unter anderem von der Haftung und der Erforderlichkeit des Gutachtens ab. Bei einem geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wir besprechen mit Ihnen zunächst den Schaden und den passenden Leistungsumfang. Die rechtliche Beurteilung der Haftung und Ihrer Ansprüche gehört in die Hände einer Rechtsberatung.

Fragen zur Begutachtung?
Schadenaufnahme an der beschädigten Front eines Fahrzeugs

Unverschuldeter Unfall: Was jetzt wichtig ist

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und kümmern Sie sich um verletzte Personen. Rufen Sie bei Bedarf Rettungsdienst oder Polizei. Halten Sie anschließend, soweit gefahrlos möglich, Unfallspuren und Beschädigungen mit Fotos fest und tauschen Sie die erforderlichen Daten aus. Vermeiden Sie Veränderungen am Schadenbild, bevor die notwendige Dokumentation abgestimmt ist.

Ein vermeintlich kleiner Schaden kann weitere Bauteile betreffen. Teilen Sie uns mit, wo das Fahrzeug steht, ob es noch fahrbereit erscheint und ob bereits eine Werkstatt oder Versicherung beteiligt ist. Die technische Begutachtung ersetzt keine rechtliche Klärung der Schuldfrage.

Welche Rolle hat ein unabhängiger Sachverständiger?

Der Sachverständige dokumentiert den Fahrzeugschaden und bewertet den technisch notwendigen Reparaturaufwand. Diese Befunde unterstützen die weitere Regulierung. Welche Ansprüche bestehen und durchsetzbar sind, hängt von der konkreten Unfallsituation ab. Unsere Aufgabe ist die nachvollziehbare technische Grundlage.

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem Haftpflichtschaden können erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zu den zu ersetzenden Schadenkosten gehören. Entscheidend sind insbesondere die Haftung, eine mögliche Mithaftung und die Erforderlichkeit der Begutachtung. Bei kleineren Schäden kann eine andere Dokumentation ausreichen. Klären Sie offene Kostenfragen vor der Beauftragung; eine pauschale Zusage „immer kostenlos“ wäre nicht zutreffend.

Schritt für Schritt

So läuft die Begutachtung ab

  1. Unfallstelle sichern und vorhandene Belege sammeln.

  2. Kava kontaktieren und Fahrzeugstandort sowie Schaden schildern.

  3. Passenden Umfang und mobile Besichtigung oder Standorttermin abstimmen.

  4. Schaden dokumentieren lassen und die weiteren Schritte anhand des Gutachtens klären.

Das können Sie vorbereiten

  • Fahrzeugpapiere
  • Unfallbericht, Fotos und Angaben zum Unfallhergang
  • Schadennummer, sofern bereits vergeben
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Die gegnerische Versicherung schlägt einen Gutachter vor. Was bedeutet das?

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Ist bereits ein Gutachten beauftragt oder erstellt, klären Sie vor einer weiteren Beauftragung, ob zusätzliche Kosten erforderlich und erstattungsfähig sind. Für einen Kaskoschaden gelten andere vertragliche Regeln.

Kann das Fahrzeug bei meiner Werkstatt besichtigt werden?

Nach Terminabstimmung und mit Zustimmung der Werkstatt ist eine Besichtigung dort möglich, sofern Zugang und Untersuchungsbedingungen geeignet sind. Teilen Sie uns die Adresse und einen Ansprechpartner mit.

Ihr Termin

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Fahrzeug.

Bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Hückelhoven. Gemeinsam klären wir, welcher Besichtigungsort zu Ihrem Anliegen passt.

02433 981 666 0Roermonder Str. 16, 41836 Hückelhoven
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